Lagerzelt-Genehmigung: Fliegende Bauten
Eine Lagerzelt-Genehmigung fällt weg, wenn das Lagerzelt für 3 Monate auf Ihrem privaten Grundstück steht. Dafür muss es kleiner als 75 qm sein und die Konstruktion darf eine Höhe von 5 Meter nicht übersteigen.
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In Deutschland ist vieles durch Vorgaben, Normen und Richtlinien geregelt. Das trifft auch auf die Lagerzelt-Genehmigung zu, die Rechte und Pflichten beim Zeltaufbau für den Betrieb von Lagerzelten regelt. Unter die sogenannten „fliegenden Bauten“ fallen bauliche Anlagen, die beliebig oft aufgestellt und angebaut werden können. Dazu zählen z. B. Zelte, Bühnen, Tribünen sowie Überdachungen für Veranstaltungen und weitere mobile Aufbauten. Diese Konstruktionen gelten als temporäre Bauten, die keinen festen Aufstellungsort haben. Zeitlich begrenzte Bauten haben eines gemeinsam: Sie werden an verschiedenen Standorten nur temporär errichtet. Zu den „fliegenden Bauten“ zählen auch Lagerzelte, die jedoch besonderen rechtlichen, statischen und konstruktiven Anforderungen unterliegen. Die Richtlinien über den Bau und Betrieb von „fliegenden Bauten“ sind in den Landesbauordnungen der Länder (nicht einheitlich) festgeschrieben.
Zelthalle-Genehmigung: Wie man sich den bürokratischen Aufwand erspart
Eine Lagerzelt-Genehmigung fällt weg, sofern Lagerzelte nicht länger als über einen Zeitraum von 3 Monaten auf privaten Grundstücken stehen. Die Lagerzelt-Genehmigung ist aber nur bei Lagerzelten unter einer Größe von 75 qm nicht erforderlich. Zudem darf das Zelt nicht höher als 5 Meter sein. Erfüllt ein Zelt diese Anforderung, benötigen Sie dafür definitiv keine Lagerzelt-Genehmigung.
Wird der Zeitrahmen von 3 Monaten allerdings überschritten, ist ein Lagerzelt nicht mehr genehmigungsfrei. Nach deutschem Baurecht und der allgemeinen Bauvorschrift muss dann eine befristete Lagerzelt-Genehmigung in Form einer Baugenehmigung eingeholt werden. Eine Einzelfallentscheidung für die Lagerzelt-Genehmigung hinsichtlich der Aufstellzeit kommt bei Überschreitung der dreimonatigen Frist durch eine Bauaufsichtsbehörde zum Tragen.
Dennoch besteht die Möglichkeit, die erforderliche Baugenehmigung zu umgehen. Ein Lagerzelt ohne Baugenehmigung ist auch bei einem größeren Zelt und einer Standzeit über 3 Monate möglich. Indem Sie ganz einfach die vorgeschriebene Frist für den Betrieb wieder von vorn beginnen lassen. Denn rein theoretisch können Sie Ihr Lagerzelt auch vor Ablauf der Frist abbauen und im Anschluss wieder neu aufbauen und in Betrieb nehmen. So umgehen Sie die erforderliche Zelt-Genehmigung. Ein Zelt aufstellen ohne Genehmigung ist wünschenswert, denn es erspart den lästigen, bürokratischen Aufwand. Auf jeden Fall muss auch eine Zelthalle ohne Genehmigung standsicher sein. Sie benötigen für ein Lagerzelt jedoch keine Aufstellungs-Prüfung.
Lassen Sie sich hinsichtlich der Lagerzelt-Genehmigung ausführlich von uns beraten. Wir von Brendamour verfügen über viel Know-how, Expertise und eine jahrelange Erfahrung in den folgenden Bereichen:
- Lagerzelte
- Stretchzelte
- Hochzeitszelte
- Party- und Festzelte
- Mobiliar und Zubehör
Lagerzelt-Genehmigung: Regelung von DIN-Normen
Lagerzelte müssen nicht nur der Berechtigung für den Aufbau, sondern auch dem allgemeinen öffentlichen Baurecht von Bund und Ländern entsprechen. Es bestehen ebenfalls Anforderungen an Konstruktion, Statik und Sicherheit, die durch DIN-Normen geregelt werden.
Einige Beispiele hierfür sind:
- DIN-Normen – Lastannahmen für Verkehrslasten
- Brandschutz-Normen
- DIN-Normen für Rettungswege
- Normen für die Höhe von Geländern
- DIN-Normen für Steigungen von Rampen
- spezifische Beleuchtungsnormen
- DIN-Normen für die Anzahl der Feuerlöscher
- Normen für die Ausstattung mit Hinweisschildern
Lagerzelt-Genehmigung: Der deutsche Bauordnungswahn
Im Allgemeinen sind Lagerzelte vorwiegend im industriellen Bereich eine bewährte Lösung. Denn sie ermöglichen überdachte, witterungsfeste Räumlichkeiten, um beispielsweise Waren oder Produktionsmittel darin zu lagern. Es gibt viele Gründe, um sich ein Lagerzelt zu mieten. Ein Grund hierfür kann ein erhöhter Platzbedarf sein, der meist nur saisonal bedingt auftritt. Auch Umbauarbeiten in einem Lager sowie in der Produktion machen oftmals ein Lagerzelt als vorübergehende Lagerstätte erforderlich.
Ist das der Fall, steht die Frage nach der Lagerzelt-Genehmigung im Raum. Im Gegensatz zu Immobilien unterliegen Lagerzelte weitaus einfacheren Regelungen hinsichtlich des Aufbaus und der Installation. Zudem sind Lagerzelte im Vergleich zu feststehenden Gebäuden um ein Vielfaches günstiger in der Anschaffung. Ganz gleich, ob man ein Lagerzelt kauft oder mietet. Außerdem können Lagerzelt-Flächen weitaus flexibler verwendet werden.
Ein Lagerzelt mit oder ohne Genehmigung zu errichten, stellt keine allzu komplizierte Prozedur bei der Baugenehmigung dar, wie das bei festen Gebäuden der Fall ist. Lagerzelte sind sogenannte Industriezelte oder Leichtbauhallen, die schon aus Sicherheitsgründen bestimmten Bauordnungen unterliegen. Diese müssen natürlich eingehalten werden. Die Gesetze zu den „fliegenden Bauten“ gelten nicht auf der Bundesebene. Vielmehr obliegen sie der Verantwortung der Länder. So kann es durchaus sein, dass die Bauaufsichtsbehörden von Land zu Land abweichende Vorschriften erstellen. Wer also mehrere Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern hat, für den sind die abweichenden Gesetze maßgebend. Allgemein gilt jedoch in den meisten Ländern die oben angeführte Regelung (kleiner als 75 qm, Höhe nur bis 5 Meter, dreimonatige Frist), dass Sie für ein Lagerzelt keine bauliche Genehmigung benötigen.
In der Regel gilt: Ist Ihr Lagerzelt größer, höher oder überschreitet die dreimonatige Frist, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Bauamt dafür vorlegen. Dem Bauantrag muss ein Prüf-Buch beigefügt werden, das von einem Gutachter erstellt wird. Der Gutachter prüft die Statik sowie die Einhaltung der Vorschriften. Gutachter sind autorisierte Prüfer, z. B. vom TÜV oder auch staatlich zertifizierte Gutachter von anderer Stelle. Liegt dem Bauamt das Gutachten vor, erteilt es daraufhin eine entsprechende Lagerzelt-Genehmigung. Die Lagerzelt-Genehmigung ist allerdings nur beim ersten Aufbau erforderlich. Wird dieselbe Lagerhallen-Konstruktion an gleicher Stelle wieder aufgebaut, bedarf es keiner erneuten Prüfung oder Lagerzelt-Genehmigung. Lediglich eine Meldung an die Aufsicht ist dafür erforderlich.
Bauliche Anlagen von Lagerzelten mit Genehmigung dürfen nur innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden. Es kommen dabei die allgemein gesetzlich geltenden Vorschriften zum Tragen. Demzufolge ist ein dauerhafter Aufbau auch mit Lagerzelt-Genehmigung als Ersatz für ein festes Gebäude nicht möglich. Es sei denn, Sie bauen Ihr Lagerzelt vor Beendigung der dreimonatigen Frist wieder ab und stellen es an eine andere Stelle Ihres Betriebsgeländes erneut wieder auf. Und wie schon erwähnt, fällt damit die Lagerzelt-Genehmigung weg.
Fazit: Es ist also durchaus möglich, eine Lagerzelt-Genehmigung zu umgehen.